Antidiskriminierung

In Österreich gibt es viele verschiedene gesetzliche Grundlagen, die Diskriminierung verbieten: Beispiele sind die österreichische Verfassung, das Bundesgleichbehandlungsgesetz, die verschiedenen Landesgleichbehandlungsgesetze und andere mehr.

Einer der vielen Aspekte von Diskriminierung, der in letzter Zeit stark in den Fokus der Aufmerksamkeit gerückt ist, ist sexuelle Belästigung. In diesem Zusammenhang hat #metoo unsere Welt nachhaltig verändert. Das ist gut so, denn das diesbezügliche Ausmaß ist nicht zu vernachlässigen. So geben in Österreich mehr als vier von zehn Frauen an, bereits sexuell belästigt worden zu sein, darüber hinaus möchten sich weitere 11% nicht dazu äußern.

Sexuelle Belästigung ist gemäß Definition im Gleichbehandlungsgesetz „ein der sexuellen Sphäre zugehöriges Verhalten, das die Würde einer Person beeinträchtigt oder dies bezweckt und für die betroffene Person unerwünscht, unangebracht oder anstößig ist … Sexuelle Belästigung liegt vor, wenn dieses Verhalten vom Arbeitgeber, einem Kollegen oder einem Dritten (z. B. einem Kunden) an den Tag gelegt wird, oder wenn der Arbeitgeber es schuldhaft unterlässt, eine angemessene Abhilfe zu schaffen, wenn die Arbeitnehmerin durch Dritte sexuell belästigt wird.“

Mit #NOTHERE („not here„) betreiben wir ein Präventionsprogramm gegen sexuelle und geschlechtsbezogene Belästigung am Arbeitsplatz. Wir informieren, beraten und bieten nachhaltige Schulungen an. Ziel ist die Qualitätssteigerung der Unternehmenskultur zum Schutz sowohl der Mitarbeiter*innen aber auch des Unternehmens. Unser Programm unterstützt Unternehmen bei der Implementierung von Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Fürsorgepflicht und anderer gesetzlicher Rahmenbedingungen.